Emil Pfeifer (1913-1978)
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Urheberrecht und Werkintegrität

Alle Werke des Kunstmalers Emil Pfeifer (1913-1978) sind bis ins Jahr 2048 urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen weder abgeändert noch zerstört werden. Die Erben des Urhebers haben das ausschliessliche
Bestimmungsrecht über die Werkintegrität. Restaurierungen jeglicher Art dürfen nur von den Inhabern
der Urheberrechte oder der ArsPinxit AG in Auftrag gegeben werden.


Die Herstellung von Fotografien, Drucksachen oder Reproduktionen ist ausschliesslich der ArsPinxit AG vorbehalten.

Massgebend ist das schweizerische Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, 231.1,
(Urheberrechtsgesetz, URG).
Schweiz / Suisse / Switzerland
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